NACHTRÄGLICH BEANTRAGEN
IST ES MÖGLICH?
Sie möchten nachträglich eine BAFA-Förderung beantragen? FörderHeld hat die Infos!



Kann man eine bafa förderung nachträglich beantragen?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt energetische Sanierungsmaßnahmen. Ein zentraler Aspekt dieser Förderung ist die rechtzeitige Antragstellung.
Doch was, wenn bereits mit den Baumaßnahmen begonnen wurde oder der Handwerker zumindest bereits beauftragt ist? Kann ich eine BAFA-Förderung dann immer noch beantragen?
Die BAFA-Förderung muss normalerweise vor der Beauftragung von Lieferungen oder Leistungen beantragt werden. Ein Antrag nach Beginn der Maßnahme führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung.
Dies gilt insbesondere für Einzelmaßnahmen wie den Heizungstausch oder die Dämmung der Gebäudehülle.
Dennoch gibt es einige Tipps und Hinweise, die eine nachträgliche Förderung möglich machen können!
Weitere Hinweise zur nachträglichen Förderung
Eine Ausnahme stellt auch der sogenannte Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen dar.
Wenn Sie die BAFA-Förderung nicht in Anspruch nehmen konnten, besteht die Möglichkeit, 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt von der Steuer abzusetzen.
Diese Methode erfordert in der Regel jedoch einiges an Papierkram und ggf. eine steuerliche Beratung – mit FörderHeld ist das Thema normalerweise in weniger als 5 Minuten abgehakt (oftmals auch nachträglich)!