vielen Dank für die Arbeiten, die Sie im Zuge eines Auftrags erledigt haben, bei dem Ihr Kunde den UNILUX-Fördermittelservice in Anspruch nimmt.
Bitte bestätigen Sie uns in der Fachunternehmererklärung folgende Angaben:
Für die Einhaltung der Vorschriften der EnEV ist der Bauherr verantwortlich, soweit in der EnEV nicht ausdrücklich ein anderer Verantwortlicher bezeichnet. Für die Einhaltung der Vorschriften der EnEV sind im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungskreises auch die Personen verantwortlich, die im Auftrag des Bauherrn bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik in Gebäuden tätig werden (siehe dazu Absatz 2 § 26 EnEV). Der Unternehmer erklärt mit seiner Unterschrift die Einhaltung der Vorschriften der EnEV. Die Unternehmererklärung ist vom Eigentümer als privater Nachweis nach EnEV mindestens fünf Jahre aufzubewahren (siehe dazu Absatz 2 § 26 a EnEV). Die Unternehmererklärung ist 10 Jahre aufzubewahren.
Das Projekt wurde fachgerecht abgeschlossen.
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