vielen Dank für die Arbeiten, die Sie im Zuge eines Auftrags erledigt haben, bei dem Ihr Kunde den UNILUX-Fördermittelservice in Anspruch nimmt.
Bitte bestätigen Sie uns in der Fachunternehmererklärung folgende Angaben:
Für die Einhaltung der Vorschriften des GEG ist der Bauherr verantwortlich, soweit im GEG nicht ausdrücklich ein anderer Verantwortlicher benannt ist. Im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungskreises sind auch die Personen verantwortlich, die im Auftrag des Bauherrn bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik in Gebäuden tätig werden.
Der Unternehmer erklärt mit seiner Unterschrift die Einhaltung der Vorschriften des GEG gemäß § 96. Die Unternehmererklärung ist vom Eigentümer mindestens fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörden vorzulegen.
Das Projekt wurde fachgerecht abgeschlossen.
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