Allgemeine Geschäftsbedingungen der HONOVIA GmbH / Förderheld

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Dienstleistungen, die von der HONOVIA GmbH / Förderheld (im Folgenden „HONOVIA“) im Bereich der Energieberatung und der Durchführung von Einzelmaßnahmen im Rahmen des Bundesförderprogramms für effiziente Gebäude (BEG) angeboten werden.

2. Dienstleistung

HONOVIA bietet Kunden eine Online-Plattform zur Einreichung von Anträgen für BEG-Einzelmaßnahmen. HONOVIA agiert im Namen des Kunden auf Basis einer Vollmacht bei der Interaktion mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und stellt sicher, dass alle Antragsunterlagen basierend auf den wahrheitsgemäßen Angaben des Kunden eingereicht werden.

3. Verzichtserklärungen des Kunden

Mit der Einsendung des Online-Formulars verzichtet der Kunde ausdrücklich auf: a. sein gesetzliches Widerrufsrecht gegenüber HONOVIA, b. das Recht zur auflösenden oder aufschiebenden Bedingung bezüglich des Handwerkervertrags, um den Sanierungsprozess unverzüglich zu beginnen.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

Das Honorar für die Dienstleistungen von HONOVIA beträgt 9% des Auftragswertes der BEG-Einzelmaßnahme. Der Staat subventioniert 50% dieses Honorars. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erhalt des positiven Zuwendungsbescheids durch den Kunden.

5. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen dem Kunden und HONOVIA kommt zustande, sobald der Kunde das entsprechende Online-Formular auf der Webseite von HONOVIA ausfüllt und abschickt. Mit dem Absenden des Formulars bestätigt der Kunde, dass er die AGBs gelesen, verstanden und akzeptiert hat und dass alle von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind.

6. Geheimhaltung

HONOVIA verpflichtet sich, alle im Rahmen der Dienstleistung erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne schriftliche Zustimmung des Kunden an Dritte weiterzugeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Offenlegungspflicht. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

7. Haftung

HONOVIA haftet nicht für die Ablehnung von Förderanträgen durch das BAFA, sofern diese Ablehnung auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden basiert. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

8. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt haben. Das gleiche gilt für etwaige Regelungslücken in diesen AGBs.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von HONOVIA entstehen, ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz von HONOVIA.