SICHERN SIE SICH IN 5 MINUTEN IHRE MAXIMALE FÖRDERUNG!

Als zertifizierte Gebäudeenergieberater beantragen wir für Ihre Baumaßnahme einen Investitionszuschuss!

WAS MACHEN WIR?

Als unabhängige Gebäudeenergieberater sind wir auf der Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes gelistet und somit berechtigt, Förderungen zu beantragen (BAFA und KFW).

Wir begleiten Sie entlang des Prozesses bis zur Beendigung Ihrer Sanierungsmaßnahme.

Die Förderung für die jeweils ausgeführten Sanierungsarbeiten erhalten Sie nach Auftragsabschluss ganz unkompliziert von der BAFA oder KFW direkt auf Ihr angegebenes Bankkonto.

UNSER FÖRDERSERVICE

Als Ihr Partner für einfachen Zugang zu Förderungen wickeln wir für Sie im direkten Kontakt mit Ihnen und Ihrem Handwerksbetrieb den kompletten Förderungsablauf von der Beantragung bis hin zur Auszahlung ab.

  • Kommunikation mit der Förderinstitution
  • Kommunikation mit dem Handwerksbetrieb
  • Alle notwendigen Anträge, Nachweise und Berechnungen
  • Prüfung und Bearbeitung der Handwerkerangebote und Schlussrechnung/-en

KEIN PAPIERKRAM

Förderheld übernimmt für Sie die Kommunikation mit dem BAFA oder der KFW. Kein Papierkram, keine Fehler bei der Beantragung!

MAXIMALE FÖRDERUNG

Förderheld hat einen tagesaktuellen Überblick über alle deutschen Förderprogramme. Wir sichern Ihnen die maximale Förderung für Ihr Projekt.

KEIN RISIKO

Kein Risiko mit Förderheld! Unsere Bezahlung erfolgt erst nach positiver Förderzusage. Zusätzlich besteht keine Pflicht zur Umsetzung der Maßnahme.

LOCAL HERO

Förderheld unterstützt Sie deutschlandweit. Wir arbeiten transparent – keine hohen Pauschalen oder Mindestauftragsvolumina. Für uns ist keine Auftragssumme zu klein!

ZEITLICHER ABLAUF

 

Vor Beginn Ihrer Baumaßnahme müssen Sie lediglich Handwerkerangebote einholen – sobald Sie den passenden Betrieb gefunden und beauftragt haben, übermitteln Sie schnell und einfach in 5 Minuten Ihren Förderantrag bei Förderheld.

Wir prüfen und übermitteln Ihre Angaben sofort und benachrichtigen Sie, sobald der positive Förderbescheid eingeht.

Nach Abschluss der Baumaßnahme müssen Sie lediglich die Handwerkerrechnung samt Zahlungsnachweis digital an uns übermitteln – schon können wir den finalen Projektnachweis einreichen und der Förderbetrag wird auf Ihr Bankkonto überwiesen.

 

(klicken Sie auf die Grafik, um diese zu vergrößern)

DIE KOSTEN

Förderheld berechnet grundsätzlich ein Honorar von 9 % (inkl. MwSt.) für die erbrachten Bearbeitungs-, Planungs- und Kommunikationsleistungen. Hierbei agieren wir im Rahmen des gesamten Prozesses voll transparent  – unser Honorar berechnet sich ausschließlich anhand der endgültigen Auftragssumme. Es kommen somit keine versteckten Kosten zustande.

Die Kosten von Förderheld werden Ihnen ebenfalls zu 50 % vom Staat erstattet – unsere umfangreiche Dienstleistung kostet Sie somit effektiv nur 4,5 % (inkl. MwSt.). 

(klicken Sie auf die Grafik, um diese zu vergrößern)

 

RECHNUNGSSTELLUNG & AUSZAHLUNG DER FÖRDERUNG

  • Unsere Rechnung erhalten Sie nach Eingang des positiven Förderbescheids in der Regel 4 Wochen (abhängig von der Bearbeitungszeit der Förderinstitution) nach Beantragung bei Förderheld.

  • Die Rechnung/-en des ausführenden Handwerksbetriebs erhalten Sie nach Abschluss der Arbeiten.

Nachdem die Rechnungen beglichen sind, werden diese durch Förderheld geprüft und mit dem technischen Projektnachweis eingereicht.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in der Regel (abhängig von der Bearbeitungszeit der Förderinstitution) 8–12 Wochen nach der Einreichung durch Förderheld.

Häufig gestellte fragen (FAQ)

Nein, unser eigenes Team von fest angestellten Energieberatern und Handwerksmeistern steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie benötigen keinen lokalen Energieberater – Förderheld übernimmt dies für Sie.

Förderheld ist spezialisiert auf BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)-Einzelmaßnahmen. Einzelmaßnahmen sind z. B. ein Fenstertausch oder die Erneuerung Ihrer Haustür. Wir kümmern uns um den gesamten Prozess, stellen für Sie die Förderanträge und begleiten Sie bis zur Auszahlung Ihrer Förderung. Einfach auf „Zuschussantrag stellen“ klicken und los geht’s.

Für die Inanspruchnahme einer BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)-Einzelmaßnahme sind alle privaten Eigentümer von wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien, sowohl Selbstnutzer als auch Vermieter, berechtigt.

BEG-Einzelmaßnahmen können auch von gewerblichen Immobilienbesitzern in Anspruch genommen werden.

Zur Beantragung einer BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)-Einzelmaßnahme benötigen wir generelle Informationen zu Ihrem Sanierungsobjekt, wie z. B. das Baujahr und Ihre persönlichen Angaben.

Es werden keine weiteren Dokumente wie Grundrisse/Schnitte etc. benötigt. Falls Ihnen ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt, reichen Sie diesen bitte auch ein.

Nach Fertigstellung Ihrer Sanierungsmaßnahme benötigen wir die zugehörigen Rechnungen des ausführenden Handwerksbetriebs und den Zahlungsnachweis, um Ihre Förderung fertig einzureichen.

Alles können Sie bequem online hochladen.

Bis jetzt nicht überzeugt?

Förderheld bietet deutschlandweit digitalen Förderservice an und ist der ideale Partner für Ihre energetische Sanierung.

Mit unserer Erfahrung und unserem Handwerkshintergrund unterstützen wir Sie, Ihr Projekt schnell und kostengünstig umzusetzen. Wir kümmern uns um Ihre Förderanträge, um sicherzustellen, dass Sie die maximale Fördersumme erhalten.

Überzeugen Sie sich selbst von der Qualität unseres Services und fragen Sie Ihren Handwerksbetrieb oder schauen Sie sich unsere Google-Bewertungen an.

Starten Sie jetzt Ihre energetische Sanierung mit Förderheld!

Wenn Sie eine Sanierungsmaßnahme planen und hierfür die Förderangebote vom BAFA nutzen möchten, ist die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Energieberater (Energieeffizienz-Experte) Pflicht.

Diese besondere Qualifikation wird durch die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste der DENA (Deutsche Energie-Agentur) belegt.

Bei der Einreichung und Prüfung von Fördermaßnahmen können schon kleinste Fehler Auswirkungen auf die Förderung haben.

Förderheld stellt sicher, dass die Förderpotenziale optimal ausgeschöpft werden und ist befugt, für Sie die Förderanträge zu stellen.

Förderheld-Handwerkspartner sind von uns ausgewählte regionale Meister- und Fachbetriebe, die nach höchsten Qualitätsstandards arbeiten und beste energetische Produkte mit hervorragendem Service verbinden.

Unsere Handwerkspartner werden von uns regelmäßig in Bezug auf Neuerungen im Bereich der Förderungen geschult.

Sie arbeiten Hand in Hand mit Förderheld, damit Ihre Förderung reibungslos durchläuft und Sie den maximal möglichen Förderbetrag erhalten.

Das Ganze einfach, zuverlässig und ohne Papierkram.

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen.

Sie unterstützt unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle, den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Ja, seit dem 1. Januar 2024 muss zur Antragsstellung bereits ein unterschriebener Handwerkervertrag vorliegen, der auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthält.

Zuvor reichte die Vorlage eines Angebots. Sie müssen sich also vorab konkret für den ausführenden Handwerksbetrieb entscheiden.

Auch hinsichtlich des Vorvertrags gab es zum 1. Januar 2024 eine Änderung: Der Vorvertrag muss die Erteilung der zu beantragenden Förderzusage als z. B. aufschiebende oder auflösende Bedingung beinhalten.

Der Vertrag tritt also nur in Kraft, wenn es zu einer Förderzusage kommt. Wir unterstützen Sie hierbei.

Nein. Wenn Sie eine Förderung der BAFA in Anspruch nehmen, können Sie diese nicht mehr steuerlich geltend machen.

Der wesentliche Unterschied ist, dass es sich bei einer BEG-Einzelmaßnahme um eine direkte Förderung handelt.

Die Förderung wird nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme direkt auf Ihr Konto überwiesen. Förderheld bietet nur die Förderung durch BEG-Einzelmaßnahmen an.

Um eine steuerliche Förderung zu erhalten, müssen Sie die Ihnen entstandenen Kosten als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen, um einen Teil der Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich absetzen zu können.

Die steuerliche Förderung gilt darüber hinaus nur für steuerpflichtige Privatpersonen, die ihr Gebäude ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen.

Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrem Steuerberater beraten.