Allgemeine Geschäftsbedingungen der HONOVIA GmbH / Förderheld

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Dienstleistungen, die von der HONOVIA GmbH / Förderheld (im Folgenden „HONOVIA“) im Bereich der Energieberatung und der Durchführung von Einzelmaßnahmen im Rahmen des Bundesförderprogramms für effiziente Gebäude (BEG) angeboten werden.

2. Dienstleistung

HONOVIA bietet Kunden eine Online-Plattform zur Einreichung von Anträgen für BEG-Einzelmaßnahmen. HONOVIA agiert im Namen des Kunden auf Basis einer Vollmacht bei der Interaktion mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und stellt sicher, dass alle Antragsunterlagen basierend auf den wahrheitsgemäßen Angaben des Kunden eingereicht werden.

3. Verzichtserklärungen des Kunden

Mit der Einsendung des Online-Formulars verzichtet der Kunde ausdrücklich auf: a. sein gesetzliches Widerrufsrecht gegenüber HONOVIA, b. das Recht zur auflösenden oder aufschiebenden Bedingung bezüglich des Handwerkervertrags, um den Sanierungsprozess unverzüglich zu beginnen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Förderantrag in der Regel binnen 48h nach Antragsstellung offiziell im BAFA Portal gelistet ist.

Wichtig: Bis dahin dürfen keine Anzahlungen oder Abschlagsrechnungen getätigt bzw. gestellt werden.

Eine Nichtbeachtung kann förderschädlich sein. Wir werden Sie proaktiv informieren, sobald der Antrag offiziell beim BAFA gelistet ist.
3. Verzichtserklärungen des Kunden / Widerrufsverzicht

(1) Mit der Einsendung des Online-Formulars erklärt der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis, dass HONOVIA vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt.

(2) Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf sein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB, da HONOVIA mit der Ausführung der Dienstleistung unmittelbar nach Vertragsschluss beginnt und diese auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist.

(3) Der Kunde verzichtet ferner auf:
a) das Recht zur auflösenden oder aufschiebenden Bedingung bezüglich des Handwerkervertrags,
b) jegliche Einrede, die den unverzüglichen Beginn der Sanierungs- und Förderabwicklung verzögern würde.

Hinweis:
Der Förderantrag wird in der Regel binnen 48 Stunden nach Antragsstellung offiziell im BAFA-Portal gelistet.
Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen keine Anzahlungen oder Abschlagsrechnungen getätigt bzw. gestellt werden.
Eine Nichtbeachtung kann förderschädlich sein. HONOVIA informiert den Kunden proaktiv über den Status.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

(1) Das Honorar für die Dienstleistungen von HONOVIA wird pauschal und abhängig vom förderfähigen Auftragswert der BEG-Einzelmaßnahme erhoben und beträgt:

bei einem förderfähigen Auftragswert von 0 € bis 5.000 €:
249 € brutto

bei einem förderfähigen Auftragswert von 5.000 € bis 15.000 €:
349 € brutto

bei einem förderfähigen Auftragswert ab 15.000 €:
499 € brutto

(2) Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Endpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Das Honorar entspricht dem Effektivpreis nach Abzug der staatlichen Förderung in Höhe von 50 % gemäß den jeweils geltenden Förderrichtlinien.

(3) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erhalt des positiven Zuwendungsbescheids durch den Kunden, vorbehaltlich der Regelungen zur Stornierung und Vergütung gemäß § 4a dieser AGB.

4a. Stornierung, Vergütungspflichten und Förderfortschritt

(1) Eine Stornierung des Förderantrags durch den Kunden ist jederzeit möglich, berührt jedoch bereits entstandene Vergütungsansprüche von HONOVIA nicht.

(2) Nach Erhalt des positiven Zuwendungsbescheids ist HONOVIA berechtigt, 40 % des geplanten Förderhonorars in Rechnung zu stellen, auch wenn der Kunde den Antrag anschließend storniert oder das Vorhaben nicht weiterverfolgt.

(3) Nach Einreichung des Verwendungsnachweises beim zuständigen Fördergeber gilt die Leistung von HONOVIA als vollständig erbracht.
In diesem Fall ist 100 % des vereinbarten Förderhonorars fällig – unabhängig davon, ob der Kunde die Maßnahme final umsetzt, abbricht oder keine Auszahlung der Förderung erfolgt.

(4) Maßgeblich für die Vergütung ist ausschließlich der Leistungsstand der Förderabwicklung, nicht der spätere wirtschaftliche Erfolg oder die tatsächliche Auszahlung von Fördermitteln.

5. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen dem Kunden und HONOVIA kommt zustande, sobald der Kunde das entsprechende Online-Formular auf der Webseite von HONOVIA ausfüllt und abschickt. Mit dem Absenden des Formulars bestätigt der Kunde, dass er die AGBs gelesen, verstanden und akzeptiert hat und dass alle von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind.

6. Geheimhaltung

HONOVIA verpflichtet sich, alle im Rahmen der Dienstleistung erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne schriftliche Zustimmung des Kunden an Dritte weiterzugeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Offenlegungspflicht. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

7. Haftung

HONOVIA haftet nicht für die Ablehnung von Förderanträgen durch das BAFA, sofern diese Ablehnung auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden basiert. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

8. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt haben. Das gleiche gilt für etwaige Regelungslücken in diesen AGBs.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von HONOVIA entstehen, ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz von HONOVIA.

11. Keine Förderung von Energieberatungen bei Eigenleistung

(1) Die Förderheld GmbH schließt die Förderung von Energieberatungen aus, bei denen die planungsbezogenen Tätigkeiten ganz oder teilweise in Eigenleistung durch den Auftraggeber erfolgen.

(2) Energieberatungsleistungen werden ausschließlich bei vollständiger Abwicklung durch autorisierte Dritte (z. B. zertifizierte Energieeffizienz‑Experten, Handwerker, Fördermitteldienstleister) im Rahmen des Förderprojekts gefördert.

(3) Leistungen, die Sie selbst (oder durch nicht autorisierte Partner) erbringen – insbesondere in den Bereichen Planung, technische Dokumentation, Baubegleitung oder Nachweisführung – sind von einer Förderung ausgeschlossen.

(4) Die Gewährung und Abwicklung von Fördermitteln setzt voraus, dass alle Vorlage‑, Nachweis‑ und Beratungsleistungen durch entsprechend zugelassene Fachkräfte erbracht werden. Eigenleistungen führen zum vollständigen Ausschluss einer Förderung und etwaiger Förderdienstleistungen unsererseits.